Information


Die Vergütung richtet sich seit 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).


Gebühren sind im Regelfall vom Streitwert und nicht vom Umfang, Schwierigkeitsgrad oder gar vom Erfolg abhängig. Darüber hinaus sind auch Honorarvereinbarungen möglich.


Hierzu finden Sie weitere Informationen unter www.brak.de