Wann
fallen Kosten an?
Vor meiner Beauftragung informiere
ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Das Mandatsverhältnis
kommt nicht automatisch mit einer Terminvereinbarung zu Stande,
sondern erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung.
Die Vergütung richtet sich seit 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz
(RVG).
Darüber hinaus sind Honorarvereinbarungen selbstverständlich
möglich.
Die Gebühr für eine Erstberatung
ist individuell zu vereinbaren. Sie beträgt in der Regel zwischen
30,00 Euro und 120,00 Euro.
Verfügen Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen, um
für die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung aufzukommen,
kann die Abrechnung für die außergerichtliche Tätigkeit
über Beratungshilfe erfolgen, für gerichtliche Tätigkeit
über Prozesskostenhilfe.